4. GRIECHISCHE PHILOLOGIE

Zwischenprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
Durch die Ablegung der Zwischenprüfung soll der Studierende nachweisen: B. Voraussetzungen
1.Bis zur Zwischenprüfung sind nachzuweisen: 2.Unter den Lehrveranstaltungen nach B.1. müssen sich befinden: C. Durchführung
1. Die Zwischenprüfung wird in der Regel durch zwei Klausuren und eine mündliche Prüfung abgelegt.
2. Die erste Klausur prüft die aktive Sprachbeherrschung. Sie besteht aus einer Übersetzung ins Griechische. Die zweite Klausur prüft das Textverständnis. Sie besteht aus einer Übersetzung eines griechischen Textes ins Deutsche (im Hauptfach 170-200 Wörter; im Nebenfach 150 - 170 Wörter). Zusatzfragen, die sich aus dem Text ergeben, sind möglich.
Die Klausuren werden in der Regel im Rahmen der Stilübungen der Unterstufe II sowie der Unterseminare und Lektüreübungen, die mit einer entsprechenden Klausur verbunden waren, abgelegt. Die Dauer der Klausuren beträgt zwei Stunden. Ihr Ergebnis wird auf dem Seminarschein getrennt von der Bewertung der übrigen Leistungen ausgewiesen.
3. Die mündliche Prüfung bezieht sich auf die in A. genannten Anforderungen. Die Prüfungszeit beträgt 30 Minuten. Im Nebenfach wird der Umfang des zu bearbeitenden Pensums gegenüber dem Hauptfach reduziert.
4. Die Gesamtnote der Zwischenprüfung ergibt sich aus dem Ergebnis der beiden Klausuren und der mündlichen Prüfung im Verhältnis 1:1:1. Eine Anrechnung von Leistungsnachweisen aus dem Grundstudium erfolgt nicht.

Magisterprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
In der Magisterprüfung im Fach Griechische Philologie zeigt der Kandidat seine Fähigkeit, Sachverhalte aus dem Gebiet des griechischen Altertums und seines Fortwirkens selbständig und kritisch zu erfassen und darzustellen.
In der Magisterprüfung im Hauptfach Griechische Philologie sind nachzuweisen:

In der Magisterprüfung im Nebenfach Griechische Philologie sind nachzuweisen: B. Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung ist die erfolgreiche Ablegung der Zwischenprüfung sowie die ordnungsgemäße Absolvierung des Hauptstudiums im Fach Griechische Philologie.
Im Hauptfach ist die erfolgreiche Teilnahme Im Nebenfach ist die erfolgreiche Teilnahme durch mindestens mit "ausreichend" (4.0) benotete Scheine nachzuweisen Für den Magisterstudiengang Griechische Philologie sind maximal 64 SWS im Hauptfach und maximal 36 SWS im Nebenfach vorgesehen. Im Hauptfach müssen über mindestens 11 Veranstaltungen (22 SWS), im Nebenfach über mindestens 7 Veranstaltungen (14 SWS) zwingend benotete Scheine vorgelegt werden. Siehe hierzu Abschnitt B der Prüfungsordnung und Studienplan 6.3..

C. Durchführung
Für die Magisterarbeit und die vierstündige Klausur gelten die ºº 22-25 dieser Prüfungsordnung. Die Klausur besteht im Hauptfach aus der Übersetzung eines griechischen Textes ins Deutsche und aus der Beantwortung von Fragen, die sich aus dem Text ergeben. Im Nebenfach besteht die Klausur aus der Übersetzung eines griechischen Textes ins Deutsche. In Hauptfach und Nebenfach wird jeweils nur eine Aufgabe gestellt. Dabei wird ein vom Kandidaten im Einvernehmen mit den Prüfern angegebenes Schwerpunktgebiet berücksichtigt.
Die mündliche Prüfung (vgl. º 26 dieser Prüfungsordnung) erstreckt sich auf die unter A. genannten Gebiete. Sie schließt die Interpretation eines oder mehrerer Texte ein. Die Prüfung bezieht sich auf Schwerpunktgebiete, die der Bewerber im Einvernehmen mit den Prüfern gewählt hat. Sie beschränkt sich jedoch nicht auf die Schwerpunktgebiete. Die für die mündliche Prüfung gewählten Schwerpunktgebiete müssen von dem für die Klausur angegebenen verschieden sein.


5. INDOLOGIE

Zwischenprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Zwischenprüfung
Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Fach Indologie soll der Studierende nachweisen:
1. Indologisches Allgemeinwissen in Form von Grundkenntnissen in folgenden Sachgebieten: 2. Vertrautheit mit den gängigen Hilfsmitteln indologischer Forschung.
(Anm.: Eine Liste der Literatur, die zum Erwerb der in der Prüfung verlangten Kenntnisse erforderlich ist, liegt im Seminar aus.)

B. Voraussetzungen
1. Voraussetzung für die Ablegung der Zwischenprüfung im Hauptfach Indologie ist die erfolgreiche Teilnahme (mindestens Note "ausreichend", 4.0) an den Sprachkursen Sanskrit I und Sanskrit II sowie die Vorlage von zwei benoteten Scheinen aus den beiden Lektüreseminaren (Sanskrit III und IV).
2. Voraussetzung für die Ablegung der Zwischenprüfung im Nebenfach Indologie ist die erfolgreiche Teilnahme (mindestens Note "ausreichend", 4.0) an den Sprachkursen Sanskrit I und Sanskrit II sowie die Vorlage eines benoteten Scheines aus dem Lektüreseminar Sanskrit III.
3. Als weitere Voraussetzung für die Ablegung der Zwischenprüfung in Indologie muß dem Prüfungsausschuß bekannt sein bzw. nachgewiesen werden, daß der Student die englische Sprache ausreichend beherrscht.

C.Durchführung
1. Die Zwischenprüfung in Indologie besteht in einer mündlichen Prüfung von etwa 60 Minuten im Hauptfach, von etwa 30 Minuten im Nebenfach. Es wird jeweils der allgemeine Kenntnisstand im Bereich der Sachgebiete geprüft. Ein breites Allgemeinwissen wird erwartet.
2. Die Note errechnet sich aus der Durchschnittsnote der vorgelegten Scheine und der mündlichen Prüfung.

Magisterprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
Die Magisterprüfung im Hauptfach und im Nebenfach Indologie kann für die Fachgebiete Vedistik, Klassisches Sanskrit, Mittelindisch und Neuindisch (Hindi) abgelegt werden. Dabei müssen im Hauptfach drei, im Nebenfach zwei der genannten Fachgebiete kombiniert werden, wobei im Haupt- und im Nebenfach die Fachgebiete Klassisches Sanskrit und Neuindisch (Hindi) obligatorisch sind. Der Kandidat hat die Fähigkeit nachzuweisen, selbständig Texte aus den gewählten Fachgebieten zu lesen, grammatikalisch zu analysieren und zu übersetzten. Er soll in der Lage sein, die Texte in ihren geschichtlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Bezügen zu interpretieren und Fakten auf Grund breiten indologischen Allgemeinwissens in übergreifende Zusammenhänge einzuordnen und diese darzustellen. Schwerpunkte können aus folgenden Sachgebieten ausgewählt werden:

B. Voraussetzungen
1. Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung im Hauptfach ist der Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung und der ordnungsgemäßen Durchführung des Hauptstudiums im Fach Indologie.
Während des Hauptstudiums soll exemplarische Materialkenntnis aus mindestens drei Sachgebieten erworben und der Umgang mit verschiedenen wissenschaftlichen Methoden geübt werden. Es ist die erfolgreiche Teilnahme an den Intensivkursen Hindi (Hindi I und II) und an einem Sprachkurs in Vedisch oder Mittelindisch nachzuweisen. Weiterhin ist die erfolgreiche Teilnahme an zwei Lektüreseminaren in Hindi und vier Seminaren aus den Sachgebieten nachzuweisen. Die erfolgreiche Teilnahme ist durch benotete Seminarscheine, die mindestens mit der Note "ausreichend" (4,0) bewertet wurden zu belegen, bei möglichst gleichmäßiger Berücksichtigung der Sachgebiete.
2. Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung im Nebenfach ist der Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung und der ordnungsgemäßen Durchführung des Hauptstudiums im Fach Indologie.
Während des Hauptstudiums soll exemplarische Materialkenntnis aus zwei Sachgebieten erworben und der Umgang mit verschiedenen wissenschaftlichen Methoden geübt werden. Nachzuweisen ist die erfolgreiche Teilnahme an dem Intensivkurs Hindi (Hindi I und II) sowie an einem Lektüreseminar in Hindi und zwei Seminaren aus den Sachgebieten. Die erfolgreiche Teilnahme ist durch benotete Scheine, die mindestens mit der Note "ausreichend" (4.0) bewertet wurden, zu belegen.
4. Grund- und Hauptstudium umfassen 72 Semesterwochenstunden für Hauptfachstudierende und 36 Semesterwochenstunden für Nebenfachstudierende. Für Hauptfachstudierende sind 16 SWS Pflichtveranstaltungen im Grundstudium und 30 SWS im Hauptstudium durch Scheine nachweispflichtig. Für Nebenfachstudierende sind im Grundstudium 12 SWS und im Hauptstudium 18 SWS nachweispflichtig.

C. Durchführung
Für die Magisterarbeit und die vierstündige Klausur gelten die ºº 22-25 dieser Prüfungsordnung.
1. Die Klausur im Hauptfach besteht aus der Übersetzung und Interpretation eines Sanskrit-Textes unter Zuhilfenahme eines Wörterbuches und einer Grammatik (nach Wahl des Kandidaten); es werden drei Themen bzw. Texte zur Wahl gestellt.
In der mündlichen Prüfung (vgl. º 26 dieser Prüfungsordnung) wird ausgehend von Originaltexten aus zwei Sprachperioden (Hindi und Sanskrit), vertieftes Wissen zu drei Sachgebieten schwerpunktmäßig geprüft. Die Sachgebiete und die Schwerpunkte wählt der Kandidat im Einvernehmen mit den Prüfenden. Diese dürfen nicht mit dem Thema der Magisterarbeit zusammenfallen.
2. Die Klausur im Nebenfach besteht aus der Übersetzung und Interpretation eines Sanskrit-Textes unter Zuhilfenahme eines Wörterbuchs und einer Grammatik (nach Wahl des Kandidaten), es werden drei Themen bzw. Texte zur Wahl gestellt.
In der mündlichen Prüfung wird, ausgehend von Originaltexten aus zwei Sprachperioden (Hindi und Sanskrit), vertieftes Wissen zu zwei Sachgebieten schwerpunktmäßig geprüft. Die Sachgebiete und die Schwerpunkte wählt der Kandidat im Einvernehmen mit den Prüfenden.


6. IRANKUNDE

Zwischenprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
1. Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Hauptfach Irankunde soll der Studierende nachweisen: Die Fähigkeit, einen einfachen Text aus zwei iranischen Sprachen ins Deutsche zu übertragen und sprachlich sowie inhaltlich zu analysieren.
2. Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Nebenfach Irankunde soll der Studierende nachweisen: Die Fähigkeit, einen einfachen Text aus der gewählten Sprache, die nicht die Muttersprache sein darf, ins Deutsche zu übertragen und sprachlich sowie inhaltlich zu analysieren.

B. Voraussetzungen
1. Als Voraussetzung für die Ablegung der Zwischenprüfung im Hauptfach Irankunde sind je zwei Scheine zu Lektüreübungen in den nach A.1. gewählten Sprachen sowie ein qualifizierter Schein zur Einführung in die Irankunde nachzuweisen.
2. Als Voraussetzung für die Ablegung der Zwischenprüfung im Nebenfach Irankunde sind zwei Scheine zu Lektüreübungen in der nach A.2. gewählten Sprache nachzuweisen.

C. Durchführung
1. Die Zwischenprüfung im Hauptfach Irankunde besteht aus:

2. Die Zwischenprüfung im Nebenfach Irankunde besteht aus einer vierstündigen Klausur (Übersetzung eines Textes der nach A.2. gewählten Sprache nebst sprachlicher und inhaltlicher Analyse).

Magisterprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
In der Magisterprüfung im Fach Irankunde sind nachzuweisen im Hauptfach:

Im Nebenfach sind nachzuweisen: B. Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung ist die erfolgreiche Ablegung der Zwischenprüfung und die ordnungsgemäße Absolvierung des Hauptstudiums im Fach Irankunde.
Als Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung im Hauptfach sind vier benotete Scheine vorzulegen, die aufgrund von Referaten erworben wurden, wobei mindestens drei verschiedene Hauptsachgebiete vertreten sein müssen, sowie ein weiterer qualifizierter Nachweis darüber, daß ausreichende Kenntnisse in der dritten gewählten Sprache erworben wurden (mindestens drei Scheine, die die erfolgreiche Teilnahme an Sprach- bzw. Lektürekursen belegen).
Als Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung im Nebenfach sind zwei benotete Scheine vorzulegen, die aufgrund von Referaten erworben wurden.
Das Fach Irankunde umfaßt für Hauptfachstudierende im Grund- und Hauptstudium jeweils 32 SWS, für Nebenfachstudierende im Grund- und Hauptstudium jeweils 16 SWS.

C. Durchführung
Für die Magisterarbeit und die vierstündige Klausur gelten die ºº 22-25 dieser Prüfungsordnung. Für die Klausur im Haupt- und Nebenfach werden drei Themen aus den gewählten Schwerpunktgebieten zur Auswahl gestellt, die beim Hauptfach in keiner engen Berührung zum Thema der Magisterarbeit stehen dürfen. In der mündlichen Prüfung (vgl. º 26 dieser Prüfungsordnung) im Hauptfach Irankunde werden schwerpunktmäßig vereinbarte Themen geprüft, die zwei Hauptsachgebiete und zwei Sprachen betreffen (wobei auch grundlegende Kenntnisse der dritten Sprache geprüft werden können); im Nebenfach Irankunde werden schwerpunktmäßig vereinbarte Themen geprüft, die ein Hauptsachgebiet (das für Studenten der Islamkunde nicht die islamische Periode sein kann) und eine Sprache betreffen (die bei Studenten der Islamkunde, die Neupersisch als "islamische Sprache" gewählt haben - und bei Studenten mit Persisch als Muttersprache nicht Neupersisch ist).


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